Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten

Der Unterschied:

Im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist geregelt, wie der Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln ist. Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung zu erzielen wäre.

Zusätzlich gibt es auch noch verkürzte Marktwertgutachten. Es gibt hierzu keinerlei besonderen Regelungen.

Natürlich muss, auch ohne besondere Regelungen, die Wertermittlung vollständig und selbstverständlich marktgerecht sein. So kann beispielsweise der beschreibende Teil des Gutachtens (Lage-, Grundstücks-, Gebäude- und Ausstattungsbeschreibung) in einer verkürzten Form dargestellt werden. Dies spart manchmal enorm Zeit und dadurch kann das Gutachten sehr viel kostengünstiger angeboten werde. Ein Kurzgutachten macht aber nur dann Sinn, wenn die Auftraggeber und Leser des Gutachtens das Objekt auch kennen. In jedem Fall sollte hier jrdoch auch eine äusserst eingehende Besichtigung des zu bewertenden Objekts durch den Sachverständigen persönlich erfolgen..